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Webschau April 2014

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Logo der #pb21-Webschau (cc by Ralf Appelt)

Darüber spricht das Netz …

Die Webschau im April berichtet zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung. Wir überlegen außerdem, ob in allem, auf dem „Open“ draufsteht, auch Fortschritt drin ist. Und wir beleuchten die Debatte rund um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Es fehlt wie immer dennoch eine ganze Menge: Zum Beispiel die Big Brother Awards 2014, wo zum ersten Mal ein Positivpreis vergeben wurde. Und etwas zu den Europawahlen: Hier die schön aufbereitete Übersicht zu den verschiedenen Twitter-Accounts rund um das Europäische Parlament.

Lesetipp: Kritik an Offenheit – Steht „Open“ (wie in Open Access) nicht mehr für Fortschritt?

„Ist Offenheit überhaupt noch fortschrittlich? Ist das Prinzip noch politisch brauchbar?“ fragt Mercedes Bunz in der Berliner Gazette: „Mit dem Attribut ‚Open‘ (wie in Open Access oder Open Source) verbinden wir generell etwas Positives. Auf den ersten Blick ist das Gefühl auch berechtigt: Wenn etwas ‚offen‘ ist, geht man davon aus, dass allen Zugang gewährt wird. Und das kommt einer gerechten und ausbalancierten Gesellschaft zugute. Deshalb werden digitale Bewegungen wie Open Access und Open Source auch als fortschrittlich wahrgenommen. Leider ist das aber erst die halbe Geschichte des Begriffes.

Zunehmend wird der Begriff als Deckmäntelchen für Macht-Interessen genutzt: Google-Geschäftsführer Eric Schmidt kritisiert den IT-Konkurrenten Apple für seine ‚Kernstrategie der Geschlossenheit‘. Und auf der Konferenz ‚Offen für Wachstum‘, hielt der britische Premierminister David Cameron ein Loblied auf ‚Steuern und Transparenz‘. Das zeigt: die Entscheider und Lenker haben das Konzept des Offenen für sich entdeckt. Da niemand was gegen ‚offen‘ und ‚transparent‘ haben kann, bringen sie unter dem Begriff geschickt ihre Interessen in Stellung.“ Der ganze Text ist hier zu lesen.

#open #fortschritt

 


Kurzmeldungen

EuGH beerdigt die Vorratsdatenspeicherung

In einer Analyse auf heise.de zum EuGH-Urteil schreibt der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar: „Es ist zu hoffen, dass die EU-Gremien aus der Botschaft des EuGH die richtigen Schlussfolgerungen ziehen. Das Urteil ist auch ein Wegweiser für andere Vorhaben, die ebenfalls zu einer massenweisen, anlasslosen Datenspeicherung auf Vorrat führen würden: Das europaweite System zur Speicherung von Daten über Flugpassagiere und das Einreise-Ausreise-Register sollten jetzt ad acta gelegt werden. Auch die – im Koalitionsvertrag der GroKo vereinbarte – Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sollte sich damit erledigt haben.“
#eugh #vds

Studie: Was auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten verraten

„Stanford-Forscher haben mithilfe eines Crowdsourcing-Verfahrens von Metadaten aus der Telekommunikation relativ einfach sehr intime Details über Nutzer wie etwa deren potenzielle Krankheiten herausfinden können. Verbindungsdaten erlauben offenbar ziemlich umfassende Rückschlüsse auf die Personen, die sie verursachen, wie US-Wissenschaftler herausgefunden haben wollen.“ Auf heise.de kann man mehr lesen.
#metadaten #vds

Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre eingesetzt: Holpriger Start

Auf fr-online.de war Anfang des Monats zu lesen: „Ein knappes Jahr nach der Aufdeckung der Massenüberwachung durch amerikanische und britische Geheimdienste will der Bundestag versuchen, die Bedeutung der Affäre für Deutschland aufzuklären. Der kleine Untersuchungsausschuss soll eine große Aufgabe bewältigen: Laut Untersuchungsauftrag soll er von April an zurück bis ins Jahr 2001 drei großen Themenblöcken nachgehen: den Aktivitäten ausländischer Dienste in Deutschland, der Kooperation deutscher Stellen mit ihnen sowie Konsequenzen aus dem Skandal.“ Der Vorsitzende des Ausschusses Clemens Binninger ist zwischenzeitlich zurückgetreten, über den Sinneswandel berichtet u. a. sueddeutsche.de.
#nsa #untersuchungsausschuss #binninger

Trotz Gerichtsurteil: Türkische Regierung blockiert YouTube

Wir hatten bereits in einigen der letzten Webschauen über die Ereignisse in der Türkei berichtet, die Fortsetzung der Geschichte ist u. a. auf spiegel.de zu lesen: „Trotz zweier Gerichtsurteile will die türkische Regierung die Sperre von YouTube nicht aufheben. Die Blockade des Videoportals bleibe bestehen, bis illegale Inhalte entfernt seien, teilte die Telekommunikationsbehörde mit. Ein Gericht in Ankara hatte eine generelle Sperre als rechtswidrig eingestuft, ordnete aber die Entfernung von 15 Videos an. Auch eine höhere Instanz urteilte am Mittwoch, die Blockade von YouTube sei illegal. Der Kurznachrichtendienst Twitter war im März ebenfalls blockiert worden – nachdem dort Korruptionsvorwürfe gegen Erdogans Umfeld veröffentlicht wurden. Twitter wurde nach einem Urteil des Verfassungsgerichts aber wieder freigeschaltet. Erdogan kritisierte das scharf und forderte, die Entscheidung rückgängig zu machen.“
#tuerkei #youtube

NSA-Anwalt: Internetfirmen wussten von Ausspähaktionen

„Bisher haben Netzunternehmen stets beteuert, von den Ausspähaktionen des Geheimdienstes NSA nichts mitbekommen zu haben. Doch jetzt gibt es dazu Widerspruch: Ein ranghoher NSA-Jurist hat Internetunternehmen und Technikkonzerne wie Google, Facebook und Apple belastet. Wie die britische Zeitung Guardian berichtet, habe Rajesh De, der Leiter der Rechtsabteilung des Geheimdienstes, ausgesagt, dass die Internetkonzerne volles Wissen über das Spähprogramm ‚Prism‘ gehabt hätten.“ Es berichtete faz.net.
#nsa

Wie man die Behörden zur Offenheit zwingt

„Es ist ein deutschlandweit einmaliges Vorhaben: Mit dem im Oktober 2012 verabschiedeten Transparenzgesetz strebt Hamburg als erstes Bundesland eine beinahe gläserne Verwaltung an. Schon jetzt können die Bürger Einblick in viele städtische Akten beantragen, und zum 6. Oktober 2014 wird der Kernstück des Projektes umgesetzt: Dann sollen alle unter das Gesetz fallenden Dokumente in einem Informationsregister ins Internet gestellt werden.“ Von der Frage, warum das Gesetz eingeführt wurde über die Kosten bis zur Skepsis der Wirtschaft: Zwölf Fakten zum Hamburger Transparenzgesetz sind auf buzzmachine.de zusammengetragen.
#transparenzgesetz #hamburg

Medienkompetenz, quo vadis?

Auf netzpolitik.org ist Mitte März eine Artikelreihe zum Thema Medienkompetenz gestartet. Der erste Teil ist der Versuch einer Definition: „Nur ein mündiger Umgang mit der medialen Realität wird es möglich machen, die Fortschritte, die sich technologisch durch das Internet ergeben haben, zu erhalten, auszubauen und wiederzuerlangen, wo sie verlorengegangen sind: Die Möglichkeit globaler Kommunikation und die Überwindung nationaler Schranken. Eine Infrastruktur, um auf Missstände aufmerksam zu machen, die sonst ungehört blieben. Ein Medium ungeahnter Reichweite, um Massen zu mobilisieren, sich gegen festgefahrene Strukturen aufzulehnen.“ In den weiteren Folgen geht es um Informatikunterricht, das Projekt „Chaos macht Schule“ und den Jugendmedien-Staatsvertrag (mit dem wir uns auch in der „Debatte“ beschäftigen).
#medienkompetenz

Regierungskommunikation: Die Bundesregierung erreicht junge Bürger nicht

Auf hamburger-wahlbeobachter.de sind Auszüge aus der Masterarbeit „Erstwähler und Regierungskommunikation“ von Madlen Leukefeld zusammengestellt: „Die Analyse bestätigte den jungen Menschen ein mangelndes Interesse an Online-Angeboten der Bundesregierung. Dennoch wurden wichtige Motive herausgearbeitet, die die Regierungskommunikation bedienen könnte. Ein Hauptproblem der Angebote im Netz stellt deren primäre Ausrichtung auf die eigene Repräsentation und die simple Informationsweitergabe dar. Es fehlt an interaktiven Funktionen, die den jungen, interessierten Bürger tatsächlich am politischen Geschehen teilhaben lassen.“
#erstwaehler #beteiligung

Umfrage: Deutsche Internetnutzer nach NSA-Spähaffäre nicht vorsichtiger

„Trotz der Enthüllungen über das hemmungslose Datensammeln der Geheimdienste NSA und GCHQ bewegen sich die meisten Deutschen nach einer Umfrage so unbedarft im Internet wie eh und je. Gut drei Viertel (76,9 Prozent) haben ihren Umgang mit persönlichen Daten nicht geändert, wie aus der repräsentativen Befragung des Marktforschungsunternehmens GfK im Auftrag der Welt am Sonntag hervorgeht.“ Mehr auf heise.de.
#nsa #nutzerverhalten

 


Debatte: Jugendschutz

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von 2002 soll überarbeitet werden, 2010 war ein entsprechender Versuch gescheitert. Dazu faz.net: „Er ist dafür da, Kinder und Jugendliche vor Angeboten im Fernsehen und im Internet zu schützen, die ihre Entwicklung beeinträchtigen.“ Jugendschutzfilter könnten helfen, das zu gewährleisten, so die Position auf faz.net.

Auf der Seite der Clearingstelle Medienkompetenz der Deutschen Bischofskonferenz wird das bezweifelt: „Die ist es grundsätzlich sinnvoll, in klassischer bewahrpädagogischer Attitüde Heranwachsende vor Medieninhalten schützen zu wollen? Oder braucht es nicht vielmehr eine erzieherische Grundhaltung, die Kinder von der Nutzung potenziell verstörender, ängstigender oder irritierender Medien abhält? Wenn Eltern und Erziehungsberechtigte den Anspruch hätten, Heranwachsende wirklich nicht mit Medien alleine zu lassen wäre allemal viel gewonnen!“

„Eine Kritik am neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertragsentwurf lautet, dass die Alterskennzeichnung von Inhalten und Filter, die sich danach ausrichten, einer Netzsperre technisch nahe kämen.“ Interviews dazu, u. a. mit Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur, kann man auf deutschlandradiokultur.de nachhören.

Und netzpolitik.org fordert im Artikel zum Thema („Same Shit, Different Try“) auf, sich einzumischen: „Der Entwurf für den Neuversuch einer Novellierung ist nicht besser als sein Vorgänger. Aber es ist noch nichts endgültig entschieden, denn vorher steht noch die Onlinekonsultation. Bei der ist jeder aufgefordert, sich zu beteiligen, um seine Vorschläge für einen besseren Jugendmedienschutz einzubringen. Es gilt also, genügend kritische und konstruktive Stimmen zu versammeln, die eine sinnvolle Novellierung möglich machen. Dazu seid auch ihr aufgefordert. Also beteiligt euch an der Diskussion und leistet euren Beitrag!“

#jugendschutz #JMStV

 


Creative Commons Lizenzvertrag Dieser Artikel steht unter der CC-by-Lizenz (mehr dazu). Der Name des Autors/Rechteinhabers soll wie folgt genannt werden: CC-by-Lizenz, Autor: Ute Demuth / Grafik: Ralf Appelt für pb21.de

 



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